Frauen, Krisen und Gewalt
Frauen sind von Flucht und Konflikten anders betroffen als Männer und ihre Belange bleiben meist unberücksichtigt. Frauen sind häufig diejenigen, die in Konfliktsituationen ihre Familien ernähren und sich als Akteurinnen aktiv für Frieden und Konfliktlösungen einsetzen. Zugleich sind sie in bewaffneten Konflikten einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, sexualisierte Kriegsgewalt, sexuelle Ausbeutung, häusliche Gewalt und andere Formen von Gewalt zu erfahren – meist im Verborgenen und mit gravierenden Folgen für die Betroffenen und die Gesellschaft.
Sexualisierte Gewalt in Konflikten
Kriegswaffe und systematisches Machtinstrument
Je labiler die Sicherheitslage und die Rechtsstaatlichkeit in einer Region, desto häufiger erleben Menschen genderbasierte und sexualisierte Gewalt. Das betrifft Frauen in Krisenregionen und bewaffneten Konflikten ebenso, wie Frauen, die auf der Flucht sind und in Flüchtlingsunterkünften leben müssen. Sexualisierte Übergriffe werden weltweit als Zeichen von Macht und Dominanz eingesetzt. Massenvergewaltigungen, sexuelle Ausbeutungen, Zwangsprostitution oder Zwangsverheiratung: So sieht für viele Frauen der Alltag in Krisenregionen aus.
Viel zu oft werden sexualisierte Übergriffe in bewaffneten Konflikten als „Kollateralschaden“ oder Nebenprodukt des Krieges verharmlost und relativiert. Dabei werden sie von jeher als Waffe eingesetzt, um Menschen und ganze Gesellschaften gezielt in ihrem Innersten zu zerstören. Es handelt sich also nicht lediglich um Straftaten einzelner Männer. Vielmehr ist sexualisierte Gewalt integraler Bestandteil von Kriegshandlungen. Sie wird genutzt, um die gegnerische Gruppe zu terrorisieren, zu demütigen und zu demoralisieren.
„ | Trends analysis of incidents in 2018 confirms that sexual violence continues as part of the broader strategy of conflict and that women and girls are significantly affected. It was used to displace communities, expel so-called “undesirable” groups and to seize contested land and other resources.” Conflict related sexual violence, Report of the United Nations Secretary-General, März 2019, §13 |
Laut der Definition der UN-Resolution 1820 ist sexualisierte Kriegsgewalt dadurch gekennzeichnet, „dass es sich bei der großen Mehrheit der von bewaffneten Konflikten Betroffenen um Zivilpersonen handelt, dass der Einsatz sexueller Gewalt insbesondere gegen Frauen und Mädchen gerichtet ist […] mit dem Ziel, die zivilen Mitglieder einer Gemeinschaft oder ethnischen Gruppe zu erniedrigen, Macht über sie auszuüben, ihnen Furcht einzuflößen, sie zu zerstreuen und/oder zwangsweise umzusiedeln […]„.
Krisen und häusliche Gewalt
In einem Klima der Gewalt steigen auch die Vorfälle häuslicher Gewalt in Kriegs- und Nachkriegsregionen. „The Most Dangerous Place for Women Is the Home”, stellte ein UN-Bericht 2018 fest. Viele Frauen, die die Beratungszentren und Anlaufstellen der AMICA-Projektpartner*innen besuchen, erleben Gewalt zuhause. Die Gründe liegen in patriarchalen Strukturen, in Perspektiv-und Arbeitslosigkeit, Gewalterfahrungen der Männer und in ökonomischer Unsicherheit. Fehlende rechtstaatliche Strukturen und Beratungsstellen führen dazu, dass Frauen keine Ansprechpartnerinnen finden, um die Taten anzuzeigen oder um Unterstützung zu erhalten. In Flüchtlingsunterkünften ist die Zahl noch hoher. Frauenrechte und Schutzmechanismen, wenn überhaupt im Land vorhanden, gelten dort am wenigsten.
Im Libanon gibt es beispielsweise keinerlei Gesetze, die Gewalt an Frauen kriminalisieren. Dadurch gibt es dort auch keine Schutz- und Rückzugsmöglichkeiten. Darunter leiden nicht nur viele Libanesinnen, sondern auch geflüchtete Syrerinnen, die in informellen Flüchtlingssiedlungen ohne offiziellen Status leben.
Langwierige Folgen für Individuen und Gesellschaft
Viele Überlebende müssen mit posttraumatischen Störungen und Depressionen leben, die sie ohne externe Schutzmechanismen und Unterstützung nicht überwinden können. In vielen Ländern ist es nicht selbstverständlich, psychosoziale Hilfe aufzusuchen, da sexualisierte und häusliche Gewalt einem strikten Tabu unterliegen. Begangene Gewalttaten werden hingenommen und Betroffene, nicht die Täter, werden mit Schuld und Stigma belegt.
” | Die Traumata von Krieg und Vergewaltigung sind das Schlimmste, was einem Menschen passieren kann. Sie wirken sich massiv auf meine mentale und emotionale Gesundheit aus. Da ist auch stets dieses Gefühl, dass das alles gar nicht wirklich passiert ist. Ich fühle mich leer, traurig und hoffnungslos. Ich denke nicht, dass ich jemals glücklich sein werde. Ein Teil von mir ist tot und auch nach 25 Jahren verschwinden die Schmerzen und das Gefühl der Erniedrigung und der Wertlosigkeit nicht.“
Elvira Mutap* wurde während des Bosnienkrieges in der Region um Mostar Opfer von sexualisierter Kriegsgewalt. Seit über zehn Jahren läuft das Verfahren gegen die Täter, die sie in den von den Streitkräften der bosnisch-kroatischen Armee betriebenen Internierungslagern Vojno und Heliodrom vergewaltigt haben. Das Interview wurde 2020 durchgeführt und in iz3w veröffentlicht (» weiterlesen). *Name wurde geändert |
Zugleich sind es oft die Frauen, die in den instabilen Krisen- und Nachkriegsregionen den Alltag am Laufen halten, die Familien und Angehörige versorgen. In Bosnien und Herzegowina etwa überleben mehr als die Hälfte der Familien unserer Klientinnen ausschließlich durch das Einkommen und die unentgeltliche Care-Arbeit der Frauen. Hier zeigt sich, dass sich auch nach Kriegsende die Mechanismen geschlechtsbasierter Ausgrenzung und Diskriminierung fortsetzen. Noch Jahrzehnte nach einem Konflikt sind Überlebende einem hohen Armutsrisiko ausgesetzt, da sie kaum reale Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Aufgrund ihrer psychischen und wirtschaftlichen Not erleben viele Frauen einen „sozialen Tod“ und werden gesellschaftlich geächtet.
Strafverfolgung und der Kampf um Gerechtigkeit
Die Täter hingegen werden aufgrund der unzureichenden Beweislage nur selten zur Rechenschaft gezogen. Eine Verurteilung bedarf zahlreicher Zeug*innenaussagen, die z.T. Jahre oder Jahrzehnte später aufgenommen werden müssen. Mangelnder Zeuginnenschutz und die Angst vor Stigmatisierung hindern viele Frauen daran, auszusagen und ihre Rechte einzufordern. Das erneute Erleben einer Gewalterfahrung bei einer Aussage oder im Gerichtsverfahren ist für die Betroffenen psychisch extrem belastend und kann zur Re-Traumatisierung führen.
Wie zäh das Ringen um rechtliche Gerechtigkeit ist, erleben wir in Bosnien und Herzegowina: 25 Jahre nach dem Kriegsende kämpft das Land mit der Aufarbeitung seiner Vergangenheit. Nachdem die internationalen Gerichte geschlossen wurden, und sich lokale Institutionen mit den Anzeigen befassen sollen, ist die Aufklarungsrate noch weiter gesunken. Ehemalige Opfer und Täter wohnen in direkter Nachbarschaft. Verurteilte Kriegsverbrecher werden an die Nachbarstaaten ausgeliefert und in die Freiheit entlassen.
Die Botschaft ist eindeutig: Vergewaltigung während des Kriegs wird als Kavaliersdelikt gehandelt, die Täter haben nichts zu befürchten.
Unbehelligte Täter, schweigender Staat |
Bedeutung der Zivilgesellschaft
Unbestritten ist die Wichtigkeit der Zivilgesellschaft und insbesondere von Fraueninitiativen für die Bewältigung und Vermeidung von Konflikten, für Friedensprozesse und für eine Unterstützung betroffener Frauen vor Ort mithilfe eines ganzheitlichen Ansatzes, der die psychischen, physischen, rechtlichen und sozio-ökonomischen Folgen von Gewalt gegen Frauen berücksichtigt. So unterschiedlich ihre kulturellen und politischen Kontexte sind: Die AMICA-Partnerinnen verweigern die Opferrolle und setzen sich als Menschenrechtsaktivistinnen für ihre Gesellschaft ein. Dennoch werden sie nur selten ernsthaft als Gesprächspartnerinnen einbezogen. Nicht selten sind sie Druck und Bedrohungen ausgesetzt. Daher gilt es, in Krisenregionen und Postkonflikt-Ländern die Zivilgesellschaft solidarisch zu stärken.
” | Frauen wollen KEIN Opfer sein. Überall kämpfen sie für Stabilität und Selbstbestimmung“
Hala Bughaigis, Juristin und Frauenrechtsverteidigerin aus Libyen |
Quellen und Lesetipps
Conflict related sexual violence, Report of the United Nations Secretary-General, März 2019
Weitere Berichte und Analysen finden Sie auf der Website des Office of the Special Representative of the Secretary-General on Sexual Violence in Conflict
UN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“, 31. Oktober 2000
UN-Resoltiuon 1820, 19. Juni 2008
„Home, the most dangerous place for women, with majority of female homicide victims worldwide killed by partners or family, UNODC study says„, Pressemitteilung vom 25.11.2018, United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC)
Global Study on homicide, Gender-related killing of women and girls, United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC), 2018